Zugang zur Evangelischen Hochschule Tabor
Hochschulzugangsberechtigung
Für die Aufnahme eines Studiums an der Evangelischen Hochschule Tabor ist eine Hochschulzugangsberechtigung nötig. Die rechtlichen Bestimmungen finden sich hier:
▶︎ Hessisches Hochschulgesetz § 60 (HHG in der Fassung vom 14.12.2021)
▶︎ Verordnung über den Zugang beruflich Qualifizierter zu den Hochschulen in Hessen (BerQHSchulZV bzw. BerufsHZVO von 2015)
Daraus ergeben sich mehrere mögliche Zugänge zu einem Studium an der EHT:
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) bzw. vergleichbarer Schulabschluss (Matura usw.)
fachgebundene Hochschulreife (berechtigt zum Studium des entsprechenden Faches)
Fachhochschulreife (berechtigt zum Studium von jedem Fach an der EHT)
Meisterprüfung
bestimmte Fortbildungsabschlüsse (mindestens 400 Unterrichtsstunden, u.a. für Berufe im Gesundheitswesen oder im sozialpädagogischen Bereich)
Abschluss einer Fachschule, z.B. mit der Anerkennung als staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher (vgl. die entsprechende Rahmenvereinbarung der KMK von 2002)
mittlere Reife und ein qualifizierter Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung
Dabei gilt:
▶︎ Nötig ist in der Berufsausbildung eine Abschlussnote 2,5 oder besser, wobei ggf. die Note des Kammerzeugnisses maßgeblich ist.
▶︎ Es muss sowohl die mittlere Reife als auch eine Berufsausbildung nachgewiesen werden, d.h. beide müssen kumulativ vorliegen. (Dies betrifft Fälle, in denen die mittlere Reife lediglich durch den Abschluss der einen Berufsausbildung erworben worden ist.)Hochschulzugangsprüfung
Bewerbung
Unabhängig von den formalen und landesrechtlichen Regelungen ist für das Studium an der Evangelischen Hochschule Tabor ein Bewerbungsverfahren vorgesehen.
Praxiserfahrung
Weiterhin werden Praxiserfahrungen in einer christlichen Gemeindearbeit oder einem christlichen sozialen Projekt vorausgesetzt. Dazu sollte eine längerfristige regelmäßige Mitarbeit nachweisbar sein. Diese Voraussetzung kann auch durch ein FSJ bei einem christlichen Träger oder einer Jüngerschaftsschule o.ä. erfüllt werden.
Anerkennung von Vorleistungen
Möglicherweise können Studien- und Prüfungsleistungen, die schon an anderen Hochschulen oder auch in außerhochschulischen Ausbildungen erbracht wurden, auf einzelne Module im jeweiligen Studiengang angerechnet werden. Dazu kannst du nach der Immatrikulation einen Antrag an den Prüfungsausschuss der Evangelischen Hochschule Tabor stellen.